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§ 1 Einbeziehung der AGB
1.1 Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die AGB des Auftragnehmers zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
1.2   Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
§ 2 Preise und Zahlungsmodalitäten
2.1   Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer die definierten Kaufpreise der gekauften Gegenstände zu zahlen. Die genannten Preise verstehen sich nach §3 exklusive Lieferung und incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2   Der Verkäufer wird über gelieferte Teilmengen jeweils Rechnung erteilen.
2.3   Zahlungen haben nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen zu erfolgen.
2.4.  Die Rechnung ist – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
2.5   Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (insgesamt 9,26 %) verlangen.
2.6   Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Verkäufer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind bei abweichender Vereinbarung von §4.3 angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
2.7   Sofern Designarbeiten, Skizzen oder Reinzeichnungen von Seiten des Verkäufers nötig werden oder explizit gewünscht sind, werden diese je mit einer Arbeitspauschale von 36,-/Std. mindestens jedoch 50,- € berechnet. Diese werden bei Zustandekommen des Auftrages mit dem Auftragswert verrechnet. Werden mehrere Designs nötig, aber nur ein Design umgesetzt, wird nur die Pauschale des genutzten Designs angerechnet.
2.8  Unsere Angebote sind hinsichtlich Menge, Preis und Lieferzeit unverbindlich.
2.9   Jegliche Bestellung des Käufers ist so lange unverbindlich für uns, wie sie nicht übereinstimmend vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden ist.
2.10 Unsere Preise schließen die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Die Preise sind verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit. Sollte es jedoch zwischen Vertragsabschluss und dem Datum der Erfüllung aufgrund gesetzlicher Änderungen zu erhöhten Kosten auf Seiten des Verkäufers, z.B. durch höhere Zölle oder andere Abgaben, kommen, ist der Verkäufer zu einer entsprechenden Anpassung des Kaufpreises berechtigt.
2.11 Der Verkäufer behält sich durch Mitteilung an den Kunden vor dem Zeitpunkt der Lieferung vor, den Kaufpreis anzuheben, sofern etwaige außerhalb des Verkäufereinflusses stehende Umstände (beispielsweise veränderte Wechselkurse, Währungsbestimmungen, Änderungen von Abgaben und Steuern, unerwartet angestiegene Herstellungskosten), ferner veränderte Lieferdaten, Liefermengen oder Spezifizierung der Ware, die der Käufer verursacht hat, oder aber Verzögerungen, die vom Käufer zu vertreten sind und die der Käufer dem Verkäufer nicht rechtzeitig genug mitgeteilt hat, den Verkäufer dazu zwingen.
2.12 Der Verkäufer verpflichtet sich, etwaige Spezifikationen einzuhalten und diese nicht ohne vorherige Zustimmung des Käufers zu ändern.
2.13 Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.
 
Zahlung erfolgt auf das folgende Konto des Verkäufers:
 
Kontoinhaber:
Bidenschmiede
Bankinstitut:
Postbank
IBAN: DE55700100800033017808
BIC: PBNKDEFFXXX
§ 3 Transportkosten und Verpackung
        Die Transportkosten sowie die Kosten für die Verpackung der Produkte hängen von der Versandart und vom Bestimmungsort ab und können je nach Versandoption variieren.   
§ 4 Zugesicherte Eigenschaften
        Der Lieferant gibt eine Zusicherung dahingehend ab, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes eine einwandfreie Beschaffenheit haben.
§ 5 Gewährleistung
5.1   Der Verkäufer gewährleistet, dass alle unter diesem Vertag gelieferten Gegenstände frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, anwendbaren Spezifikationen entsprechen und, sofern seitens des Käufers keine Vorgaben gemacht wurden, frei von Ausstattungsfehlern sind sowie dem vom Käufer gewünschten Kaufzweck entsprechend geliefert werden. Stimmt der Käufer einer Ausstattung zu, die der Verkäufer wählt, entlässt dies den Verkäufer aus seinen Verkäuferpflichten, wie sie sich aus den vertraglichen Bestimmungen ergeben.
5.2   Die Gewährleistung des Verkäufers erstreckt sich auf jeglichen Defekt oder Mangel der Ware, die sich innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung herausstellt. Unterliegen Gegenstände der Gewährleistung des Verkäufers, darf der Käufer, ohne damit auf sonstige gegebenenfalls bestehenden Rechte aus Gesetz oder diesem Vertrag vom Verkäufer verlangen, die Ware auf Kosten und Verantwortung des Verkäufers zu reparieren oder zu ersetzen, oder, sollte eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich sein, den Anteil des Kaufpreises zu erstatten, wie er unter den gegebenen Umständen angemessen ist.
5.3   Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr für die Fehlerfreiheit der Ware hinsichtlich Qualität und Verarbeitung Dritter. Jegliche Gewährleistung, etwaige Nebenpflicht oder sonstige Verpflichtung, ausdrücklich oder stillschweigend, bezogen auf eine Fehlerhaftigkeit der Ware, wird hiermit ausgeschlossen.
§ 6 Abnahme
6.1   Die vom Verkäufer gelieferte Ware wird vom Käufer auf Fehlerfreiheit untersucht. Sollte sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Übergabe der Ware in den Räumen des Käufers jedoch ein Mangel in Material oder Verarbeitung herausstellen oder aber eine Nichtübereinstimmung mit einer zugesicherten Eigenschaft, darf der Käufer die Lieferung als mangelhaft ablehnen.
6.2   In diesem Fall muss der Käufer den Verkäufer benachrichtigen und das Produkt zurückgeben. Der Verkäufer wird sich auf seine Kosten und nach besten Kräften bemühen, den Mangel zu beheben oder das fehlerhafte Produkt zu ersetzen, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der bemängelten Sache, und danach auf seine Kosten dem Käufer eine fehlerfreie Ware innerhalb von 14 Tagen liefern.
6.3   Sollte der Verkäufer die Ware nicht ersetzen oder reparieren und in den Stand versetzen können, der der vertraglichen Verabredung entspricht, muss der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Rückgabe der Ware als nicht vertragsgemäß zurücknehmen und dem Käufer den der schadhaften Ware entsprechenden bis dahin bezahlten Kaufpreis zurückerstatten. Wahlweise hat der Käufer anstelle des Rücktritts einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises.
6.4   Der Käufer ist zur Abnahme der Produkte verpflichtet, wenn diese die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und keine sonstigen Mängel vorliegen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1   Das Eigentumsrecht an der Ware geht erst auf den Käufer über, wenn der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Bis zum Moment des endgültigen Eigentumsübergangs auf den Käuferhat der Verkäufer das uneingeschränkte Recht, die Ware zurückzuholen, anderweitig zu verkaufen oder sonst wie über sie zu verfügen, und zwar bezüglich aller Teile oder der Gesamtheit der Ware, über die ihm ein Sicherungsrecht zusteht;darf der Verkäufer oder sein dazu bevollmächtigter Vertreter jederzeit und ohne Weiteres alle Einrichtungen des Käufers betreten, in denen Vorbehaltsware oder Teile davon sich befinden, gelagert werden oder von denen vermutet wird, dass sie sich an diesem Ort befinden.
7.2   Der Verkäufer ist berechtigt, vorläufigen Rechtsschutz von Gerichten in Anspruch zu nehmen, um zu verhindern, dass der Käufer die Ware weiter veräußert oder sonst wie über die Ware verfügt.
7.3   Ungeachtet der vorstehenden Klauseln geht die Sachgefahr auf den Käufer mit Übergabe der Ware an den Käufer auf den Käufer über. Bis zum Moment des endgültigen Eigentumsübergangs muss der Käufer die Vorbehaltsware versichert halten und dem Verkäufer auf dessen Verlangen einen Nachweis über die abgeschlossene Versicherung erbringen.
7.4   Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu verarbeiten.
7.5   Bei Zwangsmaßnahmen Dritter, die sich auch gegen unsere Vorbehaltsware richten, muss der Käufer den Dritten auf unser Eigentumsvorbehaltsrecht hinweisen und uns unmittelbar von den Zwangsmaßnahmen informieren.
7.6   Falls der Käufer seine Vertragspflichten in erheblichem Maße verletzt, insbesondere durch Zahlungsverzug, hat er auf unser Anfordern hin die ihm gelieferte Vorbehaltsware an uns zurückzugeben.
§ 8 Produkthaftungspflicht
        Der Verkäufer ist gegen solche Schäden versichert, für die er unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung einzustehen hat.
§ 9 Gefahrübergang
9.1   Die Warenlieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wenn der Käufer eine Transportversicherung wünscht, wird eine solche auf seine Kosten abgeschlossen.
9.2   Der Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer einschließlich des Risikos des Verlusts oder der Beschädigung der Ware erfolgt im Zeitpunkt der Lieferung. Unter Lieferung ist zu verstehen, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an einem benannten Lieferort zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb einer vereinbarten Frist oder, mangels Vereinbarung über die Zeit, zu der für die Lieferung solcher Waren üblichen Zeit zur Verfügung zu stellen hat, und zwar ohne Verladung auf das abholende Beförderungsmittel. Wurde keine bestimmte Stelle am benannten Ort vereinbart und kommen mehrere Stellen in Betracht, kann der Verkäufer die ihm am besten zusagende Stelle am Lieferort auswählen.       
9.3   Erfordert der Kaufvertrag auf Verlangen des Käufers den Versand der Ware und ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware an einem bestimmten Ort zu übergeben, dann geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem ersten Beförderer übergeben wird.
§ 10 Urhebervertrag und Nutzungsrechte bei Sonderanfertigungen
10.1 Jeder an die Bidenschmiede oder ah Effektwerkstatt – nachfolgend Auftragnehmer genannt – erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen nach §§ 631 ff BGB.
10.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen des Auftragnehmers als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Dabei kommt es auf die subjektive Neuheit des Entwurfs oder der Werkzeichnung (Schöpfungshöhe) nicht an; es bleibt bei der Anwendbarkeit von § 2 UrhG.
10.3 Neugestaltungen und Änderungen der Entwürfe und Werkzeichnungen sind weder im Original noch in der Reproduktion zulässig. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
10.4 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren bei Abschluss des Urhebervertrages den Umfang der Nutzung des Werkes. Eine Änderung im Umfang der Nutzung des Werkes bedarf der Genehmigung durch den Auftragnehmer. Für die Änderung im Umfang der Nutzung wird ein Nutzungshonorar entsprechend dem Umfang der Nutzung vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Auskunft über eine Änderung des Umfangs der Nutzung zu geben.
10.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm der Auftragnehmer in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
10.6 Grundsätzlich ist ein Miturheberrecht seitens des Auftraggebers am Werk ausgeschlossen. Vorschläge oder anderweitige Mitarbeit bei der Erstellung des Werkes wirken sich nicht auf die Urheberschaft des Auftragnehmers aus. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Eine anderweitige Vereinbarung ist zulässig.
10.7 Der Hersteller des Produktes hat fürderhin das vollumfängliche Recht zur Veröffentlichung der von ihm entworfenen Produkte für Bild, Film und Druck in Einzel- und Gebrauchsform. Er darf hierfür auch Bilder, Filme und Drucke in Einzel- und Gebrauchsform des Kunden verwenden.
§ 11 Vergütung von Sonderleistungen
11.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
                        a) dem Entwurfshonorar und dem Werkzeichnungshonorar
                        b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungsrecht).
11.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.
11.3 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten (z.B. Besprechungen, Autorenkorrekturen, Textentwürfe etc.) , die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 12 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
12.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
12.3 Auslagen für Fahrtkosten und technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
12.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
13.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
13.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
13.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 14 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
14.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer binnen einer Arbeitswoche Korrekturmuster vorzulegen. Werden keine Korrekturmuster vorgelegt, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber keine Korrekturen hat und mit der Ausführung der Vervielfältigung einverstanden ist. Daraus ergibt sich eine stillschweigende Genehmigung zur Produktion.
14.2 Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
14.3 Texte und Reinzeichnungen werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen bzw. kontrolliert; Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für Texte.
14.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Auftragnehmer eine angemessene Anzahl einwandfreier unentgeltlich überlassen. Er ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 15 Haftung
15.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
15.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von BS.
15.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftragnehmer nicht
15.4 Soweit der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
15.5 Die Haftung des Auftragnehmers wird für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Folgeschäden. Änderungen aufgrund von Korrekturen, die der Auftragnehmer nach Produktionsfreigabe vom Auftraggeber erhält, fallen in den Gefahrenbereich des Auftraggebers, wenn keine erneute Genehmigung (7.1) durchgeführt wird. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Sofern der Auftraggeber eine weitergehende Haftung wünscht, kann auf seine ausdrückliche Weisung hin und auf seine Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftpflichtsumme abgeschlossen werden.
§ 16 Rücktritt
16.1 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so ist er dem Auftragnehmer gegenüber für alle bis dahin erbrachten Leistungen schadensersatzpflichtig. In allen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5 % der Gesamtvergütung einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen zu verlangen.
§ 17 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
17.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
17.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Verwender unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
§ 18 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Bidenschmiede UG
Industriestrasse 34
71711 Steinheim an der Murr

 §19  Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferbedingungen des Lieferanten sind nicht Vertragsbestandteil.
19.2 Änderungen bedürfen der von beiden Parteien gezeichneten Schriftform.